Allgemeine Geschäftsbedingungen der zermatt-event management GmbH

Anwendungsbereich

Besten Dank für Ihr Interesse an unseren Programmen. Wir bitten Sie, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) ergänzen die individuelle Dienstleistungsvereinbarung (nachfolgend: DL-Vereinbarung) zwischen zermatt-event management GmbH (nachfolgend: zem. GmbH oder Veranstalter) und dem Auftraggeber (nachfolgend: Dienstleistungsnehmer oder Kunde) über die Erbringung von Dienstleistungen der zem. GmbH.

Werden durch die zem. GmbH Dienstleistungen Dritter vermittelt, gelten für diese Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen jener Leistungspartner.

1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

Allgemeines

Mit der Anmeldung bzw. Buchung, die schriftlich, elektronisch, per Fax oder persönlich bei der zem. GmbH erfolgen kann, akzeptiert der Dienstleistungsnehmer sämtliche Rechte und Pflichten aus der individuellen DL-Vereinbarung, der Auftragsbestätigung sowie diese AGB.

Angebote /Offerten

Sämtliche Angebote der zem. GmbH sind freibleibend. Angebote mit Preisberechnungen als „Kostenrahmen“, „Kostenschätzung“ oder „Grobkostenkalkulation“ sind unverbindlich.

Angebote werden nach den Angaben/Bedürfnisse des Auftraggebers ausgearbeitet. Die Angebotspreise sind in CHF angegeben.

Unterlagen dürfen ohne schriftliches Einverständnis der zem. GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Angebote sowie alle damit verbundenen Unterlagen sind auf Verlangen der zem. GmbH dieser zu retournieren.

Besondere Bestimmungen

Die Ausarbeitung von Angeboten /Offerten von anspruchsvoller grosser Events ist besonders zeitintensiv. Es gelten dann zusätzliche Bedingungen für Offertenkosten, Bearbeitungs- und Annullationsgebühren. Diese können dem Konditionenblatt entnommen werden.

2. Annullation oder Änderung der Buchung durch zem. GmbH

Annullation oder Änderung der Aktivität vor Aktivitätsbeginn

Die meisten Aktivitäten erfordern eine Mindestanzahl an Teilnehmern. Wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter auch kurzfristig die Aktivität annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen, abzüglich der schon beanspruchten Leistungen, zurückerstattet.

Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt, abgebrochen oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen betreffend Annullation gemäss Ziffer 3 in Kraft.

Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivitäten insgesamt oder Teile davon absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Annullation oder Änderung der Aktivität nach Vertragsabschluss

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- oder Natur-verhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden

Änderungen durch den Kunden

Verlangt der Leistungsnehmer Programmänderungen, ist die zem. GmbH bestrebt, jedoch nicht verpflichtet, diese so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Mehrkosten auf Grund von Leistungsänderungen, welche der Leistungsnehmer veranlasst, gehen zu dessen Lasten. Solche Änderungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, nicht als wesentliche Vertragsänderungen und berechtigen den Leistungsnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 14 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 pro Person erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin, gelten die Bestimmungen betreffend Annullation.

Änderungen und Annullation durch den Kunden von zusätzlichen Leistungen

Bei Änderungen, Umbuchungen und Annullierungen von zusätzlichen Leistungen, z.B. Rahmenprogrammen, werden die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt. Details können der Individuellen DL-Vereinbarung entnommen werden.

Annullation, Verspätung oder Abbruch durch den Kunden

Ein Rücktritt vom Vertrag (auch Annullation oder Stornierung genannt) durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist der zem. GmbH mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Alle bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramme, Tickets, schriftliche Bestätigungen etc.) sind dem Brief beizulegen. Erst wenn alle Unterlagen beim Veranstalter eingetroffen sind, wird die Abmeldung gültig.

Arztzeugnisse müssen innerhalb 5 Arbeitstage bei uns eintreffen.

Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangements-Kosten in Rechnung gestellt:

  • Stornierungen von Positionen/Kostenstellen, notiert in der Auftragsbestätigung, von einzeln aufgeführten Leistungen und Leistungen von Leistungsträgern, z.B. Bergführern oder Skilehrern usw., sind nach der Unterzeichnung von der DL-Vereinbarung nicht mehr möglich und müssen vollständig bezahlt werden.
  • Stornierungen von zusätzlichen Leistungserbringern oder sonstigen Leistungen, die vom Auftraggeber kurzfristig und nach der Unterzeichnung der DL-Vereinbarung gebucht wurden und nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, müssen vollständig bezahlt werden.
  • Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, bezahlt er 100% der Aktivität. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen vollständig zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • Personenabmeldungen werden bis 7 Tage vor Anlass berücksichtigt und das Angebot neu berechnet. Allfällige Abmeldungen müssen schriftlich (per Brief oder E-Mail) gesendet werden.

Buchungsbedingungen Angebot: HUSKY SCHLITTENFAHRTEN VOR DEM MATTERHORN

  • Nach erfolgreicher Zahlung des Angebots wird Ihre Buchungszeit reserviert. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung per Mail.
  • Es sind mindestens 8 Teilnehmer pro Tag notwendig damit das Angebot Schlittenfahrtentaufe direkt vor dem Matterhorn durchgeführt werden kann. Falls die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden Sie rechtzeitig informiert und erhalten den Gesamtbetrag zurückerstattet.
  • Bei schlechter Witterung oder wenn das Skigebiet wegen beispielsweise zu viel Wind geschlossen ist, bieten wir Ihnen ein Ausweichdatum an

Stornierung vor Beginn des Angebots:

  • bis 60 Tage vor Beginn 80% des Buchungswertes werden rückerstattet.
  • Bei 14 Tage vor Beginn 50%
  • Bei 6 Tage vor Beginn 20%
  • Bei 48 Stunden vor Beginn erfolgt keine Rückerstattung.
  • Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 45.00 wir in jedem Fall erhoben. Allfällige Abmeldungen müssen schriftlich (per Brief oder E-Mail) gesendet werden.
  • Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung

4. Teilnahmebedingungen und Pflichten des Leistungsnehmers

Der Leistungsnehmer hat der zem. GmbH und den Leistungserbringern 7 Tage vor dem Anlass alle für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und sie allenfalls auf Besonderheiten usw., insbesondere gesundheitliche Probleme der Kunden/Teilnehmer, hinzuweisen.
Zusatzkosten, die aufgrund zu später Mitteilung an die zem. GmbH entstehen, gehen zu Lasten des Leistungsnehmers.

Der Leistungsnehmer hat die Veranstaltungsteilnehmer richtig zu informieren und trägt die Verantwortung für deren Verhalten.

Der Leistungsnehmer ist für Bewilligungen und die Einhaltung der weiteren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Mehrwertsteuergesetzgebung verantwortlich.

Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss sowie unter Einfluss von Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Der Leistungsanbieter entscheidet über die Durchführbarkeit des Programmes. Kann ein Event aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchgeführt werden, kann der Teilnehmer sein Erlebnis zu einem späteren Zeitpunkt geniessen. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

Vollmacht

Der Leistungsnehmer erteilt der zem. GmbH die Vollmacht, in seinem Namen und auf seine Rechnung die Verträge mit den Leistungserbringern/Partnern über die vermittelten Leistungen gemäss individueller DL-Vereinbarung abzuschließen.

5. Zahlungsbedingungen

Anzahlung

Bei Vertragsschluss ist vom Leistungsnehmer eine Anzahlung von 85 % des gebuchten Leistungspakets zu bezahlen. Beim Angebot HUSKY SCHLITTENFAHRTEN VOR DEM MATTERHORN muss 100% vorausbezahlt werden.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so ist zem. GmbH berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 3 beim Kunden eingefordert.

Zahlungsbedingungen

Die Schlussabrechnung der zem. GmbH ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Alle Rechnungen gehen zu Lasten des Leistungsnehmers. Wünscht dieser spezielle Abrechnungsformen oder eine bestimmte Aufteilung der Rechnung, muss er dies bei Vertragsschluss bekannt geben. Der Leistungsnehmer bleibt in jedem Fall für nicht bezahlte Rechnungen verantwortlich.

Werden die vereinbarten (An-)Zahlungstermine nicht eingehalten, so können die zem. GmbH sowie ihre Leistungspartner die Leistungen verweigern und nach erfolglosem Verstreichen einer Nachfrist von 5 Tagen annehmen, dass der Leistungsnehmer auf die vereinbarten Leistungen verzichtet.

Im Falle eines Leistungsverzichts berechnet sich die Entschädigung an die zem. GmbH analog der Annullationsregelung (oben Ziff. 3), ohne dass es sich dabei um eine Annullation handelt. Der nicht eingehaltene Anzahlungstermin entspricht dabei dem Annullationstermin. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Decken die getätigten Anzahlungen die Annullierungsgebühren nicht, ist die zem. GmbH berechtigt, die Differenz beim Leistungsnehmer einzufordern.

Eventuelle Beanstandungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu begründen.

Bei vermittelten Leistungen wie Hotel, Seminarräumlichkeiten usw., Hotelunterkünften usw., gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des vermittelten Leistungspartners, welche im Anhang der DL-Vereinbarung aufgelistet sind. Davon ausgenommen sind die Konditionen, resp. Annullationsbedingungen für Hotels, welche sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Die beteiligten Unternehmen haben sich im Interesse des Leistungsnehmers auf diese Zahlungsbedingungen geeinigt und die zem. GmbH mit dem Inkassobeauftragt.

Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich CHF 50.00 pro Auftrag. Zahlungserinnerungen werden gratis versandt, bei der 1. Mahnung werden CHF 20.00 und bei der 2. Mahnung CHF 50.00 verrechnet. Anschliessend leiten wir unter Kostenfolge rechtliche Schritte ein.

6. Preise, Materialverluste

Preise

Die Preise für die Aktivitäten sind aus dem zugestellten Angebot / der zugestellten Auftragsbestätigung ersichtlich. Sie sind in Schweizer Franken (CHF). Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

Preiserhöhungen

Die zem. GmbH behält sich vor, vereinbarte Preise in gewissen, nachfolgend aufgeführten Fälle zu erhöhen:

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzölle),
  • Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. MWSt),
  • Preiserhöhungen von Hotels (in den Fällen, da bei Vertragsschluss noch keine für den Zeitpunkt der Erbringung der Hotelleistung gültige Preise vorliegt),
  • Wechselkursänderungen.

Preiserhöhungen werden dem Leistungsnehmer bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.

Materialverluste

Materialdefekte/-schäden und Materialverluste (bspw. an bzw. von Stirnlampen, Schlitten, Helme, etc.) werden dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt. Davon ausgenommen sind übliche Gebrauchsabnutzungen/-schäden.

7. Haftung

Haftung der zem. GmbH

Die zem. GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen für die ordnungsgemässe Erbringung ihrer eigenen Leistungen sowie für eine sorgfältige Auswahl der vermittelten Leistungserbringer.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet die zem. GmbH für unmittelbare Schäden aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung eigener Leistungen maximal in der Höhe des zweifachen Preises ihrer Dienstleistungen. Diese Haftungslimite gilt nicht bei Personenschäden oder für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden.

Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen.

Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen, soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.

Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen.

Aus der Vermittlertätigkeit der zem. GmbH kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden.

Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.

Haftung des Leistungserbringers

Überträgt die zem. GmbH die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet die zem. GmbH nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Der von der zem. GmbH vermittelte Leistungserbringer haftet im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmung für die ordnungsemässe Erbringung seiner Leistungen. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des vermittelten Leistungserbringers.

Haftung des Leistungsnehmers

Der Leistungsnehmer haftet gegenüber der zem. GmbH resp. dem Leistungserbringer für alle Kosten, die von ihm, seinen Mitarbeitern, sonstigen Hilfspersonen sowie Veranstaltungsteilnehmern direkt oder indirekt verursacht werden (z.B. nicht bezahlte Teilnehmergebühren, Hotelübernachtungen etc.).

Der Leistungsnehmer ist gehalten, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Er verpflichtet sich insbesondere zu sorgfältigem Umgang der ihm anvertrauten Sachen.

Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter oder vorausgesandter Sachen hat der Leistungsnehmer selbst einzustehen.

Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

8. Versicherung

Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr

9. Beanstandungen

Schäden, mangelhafte Vertragserfüllung usw. sind unverzüglich dem Verantwortlichen Aktivitätsleiter der (zem GmbH) resp. bei vermittelten Leistungen dem Leistungserbringer sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Schadenersatzforderungen und Minderungsansprüche haben innert 10 Tagen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, beim Veranstalter einzugehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.

10. Bildrechte

Der Kunde zeigt sich mit der Unterzeichnung der Bestätigung einverstanden, dass die zem. GmbH Fotos des Events für Werbezwecke ohne Rückfrage mit den Betroffenen verwenden darf.

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

Anwendbar ist das schweizerische Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Visp.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein, so tritt anstelle jener eine in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende rechtsgültige Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

12. AGB-Änderungen

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

13. Veranstalter

zermatt-event management GmbH, Schluhmattstrasse 229, CH-3920 Zermatt, Telefon: +41 (0)27 967 03 74, Fax: +41 (0)27 967 03 75, www.zermatt-event-management.ch info@zermatt-event-management.ch

Bankverbindung

Raiffeisenbank
Mischabei-Matterhorn
Konto Nr. 91576.83
IBAN: CH42 8049 6000 0091 5768 3/CHF
BIC: RAIFCH22
Diese AGB gelten ab dem 05.09.2019